Erbrecht Sorgfältige Vorsorge und umsichtige Regelungen in allen Fragen der Erbrechts

Sie benötigen Beratung für

  • Ihre Ansprüche im Erbfall
  • Ihren Erbvertrag
  • Ihre Testamentsvollstreckung
  • Ihren Pflichtteilsanspruch
  • Ihre Vorsorgevollmachten
  • Ihre Stiftung
  • Ihr Testament, auch in einer Patchworkfamilie oder mit einem kranken oder behinderten Familienangehörigen
  • Ihre Patientenverfügung

Wir besprechen mit Ihnen Ihre Wünsche und formulieren Ihre Vorstellungen so, dass Ihr Wille im Falle Ihres Todes oder einer schweren Krankheit durchgesetzt wird. Bei Bedarf arbeiten wir gerne mit Steuerberatern, Gutachtern und Notaren zusammen, damit eine wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich abgesicherte Regelung für Sie entsteht.

Wir vertreten Ihre Interessen im Erbfall

  • bei der Auslegung von Testamenten
  • bei der Klärung der Frage, ob eine Erbschaft besser ausgeschlagen werden sollte
  • gegenüber Miterben oder einem Testamentsvollstrecker
  • bei der Beantragung eines Erbscheins
  • bei der Durchsetzung oder bei der Abwehr von Pflichteilsansprüchen

Im Streitfall vertreten wir Ihre Interessen engagiert und professionell, ob es sich um Ihren Erb- oder Pflichtteilsanspruch, Ihre Rechte als Vermächtnisnehmerin beziehungsweise Vermächtnisnehmer oder die Abwehr unberechtigter Ansprüche handelt. Dazu gehört selbstverständlich auch eine sorgfältige Abwägung der Aussichten im Rechtsstreit.

Ihre Rechte und Pflichten?
Lassen Sie sich frühzeitig beraten.

Unsere Mandanten und Mandantinnen sind sehr entlastet, wenn sie wissen, was auf sie zukommt und was ihnen zusteht.

Für Ihre Beratung rufen Sie
uns an unter:

Tel.: 08141 - 42620 oder nutzen Sie unser Kontaktformular

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