Kosten

In unserer ersten persönlichen Besprechung werden wir Ihnen die Modalitäten der Abrechnung erläutern. Wir rechnen entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab und/oder auf der Basis einer Honorarvereinbarung.

Vergütung nach dem RVG

Im RVG orientiert sich die Vergütung an den sogenannten Gegenstandswerten

  • In Scheidungsverfahren richtet sich der Gegenstandswert nach Ihrem Einkommen und Vermögen.
  • Der Gegenstandswert in Unterhaltssachen ist z.B. der Jahresbetrag des geforderten Unterhalts.

Im gerichtlichen Verfahren dürfen diese Gebühren nicht unterschritten werden.

Honorarvereinbarung

Ihre Rechte und Pflichten?
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Unsere Mandanten und Mandantinnen sind sehr entlastet, wenn sie wissen, was auf sie zukommt und was ihnen zusteht.

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